Kommunal- und Bürgerbeteiligung

Kommunal- und Bürgerbeteiligung

Bei der Kommunalbeteiligung legen wir Wert dadrauf, dass die Betreibergesellschaft Ihren Sitz vor Ort hat somit auch die Gewerbesteuer in der Gemeinde bleibt.

Weiterhin können Kommunen durch die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) im 2,5 km Radius der Windkraftanlagen direkt profitieren.

Betreiber zahlen bei neuen Projekten den Gemeinden jährlich 0,2 Ct/kWh.

Bei der Bürgerbeteiligung ist für uns Einfachheit, Transparenz und schnelle Umsetzbarkeit wichtig.

Unsere Schwarmfinanzierung verspricht eine feste Verzinsung mit Laufzeiten von 5-10 Jahren inkl. Verlängerungsoption.

Das Angebot gilt nur für die Bürger der jeweiligen Gemeinde mit direktem Bezug zu den geplanten Windkraftanlagen.

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